Ihr vom Arzt ausgestelltes Rezept verliert seine Gültigkeit, wenn nicht bis spätestens am 28.Tag nach Ausstellung der erste Behandlungstermin stattfindet. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Daher bitten wir Sie, sich zeitnah nach Erhalt des Rezeptes bei uns zur Terminvereinbarung zu melden. Wir sind gezwungen, diese und alle weiteren im Heilmittelkatalog festgeschriebenen Anordnungen der Krankenkassen einzuhalten. Anderenfalls erhalten wir von Ihrer Krankenkasse für unsere Leistung keine Vergütung.Ein vom Arzt nicht korrekt ausgestelltes Rezept - die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten uns, dieses zu prüfen - müssen Sie von Ihrem Arzt ändern lassen. Jede Änderung bedarf eines erneuten Stempels mit Unterschrift des Arztes und das Änderungsdatum. Deshalb bringen Sie uns bitte Ihr Rezept vor dem ersten Behandlungstermin vorbei, so, dass wir es auf seine Korrektheit prüfen können und notfalls eine Änderung durch den Arzt, noch vor der ersten Behandlung, stattfinden kann. Das korrekte Rezept bringen Sie dann zur 1. Behandlung mit. Wenn uns kein gültiges Rezept vorliegt, unterschreiben Sie in unserer Praxis vor der 1. Behandlung eine Privathonorarvereinbarung.Wenn Sie mit Rezept einer gesetzlichen Krankenversicherung zu uns kommen, müssen wir von Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung einziehen. Diese setzt sich zusammen aus 10,00 € pro Rezept (unabhängig von der Anzahl der Behandlungen) plus 10% des Rezeptwertes. Diese gesetzliche Zuzahlung bringen Sie bitte zum 2. Behandlungstermin mit.
Vor der ersten Behandlung erhalten Sie von uns eine Honorarvereinbarung, die alle Preise und die Gesamtkosten Ihrer verschriebenen Maßnahmen enthält. Diese muss vor der ersten Behandlung von Ihnen unterschrieben werden. Selbstverständlich können Sie sich diese Honorarvereinbarung auch früher holen und mit Ihrer Versicherung abklären, welche Kosten übernommen werden. Nach Abschluss der Behandlungen erhalten Sie von uns eine Rechnung über den Betrag der Honorarvereinbarung, die innerhalb von 14 Tage zu bezahlen ist. Unsere Preise entsprechen dem 1,6 fachen Satz der gesetzlichen Preise, sind ortsüblich und nicht verhandelbar.
Als Heilpraktiker für Physiotherapie bieten wir Ihnen eine physiotherapeutische Erstversorgung im sog. „Direktzugang“ an. In zahlreichen Ländern ist dies seit vielen Jahren selbstverständlich. Aufgrund unserer Anerkennung als sektorale Heilpraktiker ist es uns als Physiotherapeuten jetzt möglich, Patienten ohne ärztliche Verordnung in unserer Praxis zu untersuchen und zu behandeln. Für diese Leistungen erhalten Sie eine Heilpraktikerrechnung von uns, die Sie, falls vorhanden, bei Ihrer Heilpraktikerzusatzversicherung einreichen können.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, erreichen Sie unsere Rezeption telefonisch oder persönlich Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr. Jederzeit können Sie auch eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir sind eine Bestellpraxis. Für jede Behandlung oder Beratung vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen und halten uns diese Zeit für Sie frei.
Terminänderungen oder
Absagen müssen Sie uns mindestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch oder per Mail mitteilen. Wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen, müssen wir Ihnen eine
Ausfallrechnung je 20 min Behandlungszeit
stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Anmeldung. Wir bitten um Ihr Verständnis.